Bestattungsdienst

Familie Reese

Vorsorge

Grundsätzliches zu Vorsorgethemen

Die Auseinandersetzung mit der eigenen letzten Reise ist eine Herausforderung. Manche machen sich sehr viele Gedanken darüber, andere keine. Der Umgang mit den grossen Fragen des Lebens ist unterschiedlich.

Diese Informationen sind daher als Gedankenstütze gedacht, nicht aber als eine abzuarbeitende Checkliste.

Wichtig: Ängste, Sorgen, Nöte und Unsicherheiten bezüglich der Letzten Reise sind normal. Diese Reise unternehmen wir alle nur einmal. Wir können sie nicht üben. Aber wir können sie miteinander besprechen; mit Freundinnen und Freunden, mit Familienmitgliedern oder mit aussenstehenden Personen. Sie können sich daher jederzeit auch an Ihren Pfarrer/Ihre Pfarrerin, an die Bestatterin/den Bestatter Ihres Vertrauens oder auch an die Pro Senectute wenden.

 

Mit dem Vorsorgeauftrag regeln Sie, wer für Sie entscheidet, wenn Sie urteilsunfähig sind. Er gilt für die Bereiche Personensorge, Vermögenssorge und Rechtsverkehr. Die Patientenverfügung kann Teil des Vorsorgeauftrags sein.

Darin wird festgelegt, welchen medizinischen Massnahmen man im Falle einer Urteilsunfähigkeit zustimmt und welche man ablehnt. Sie soll den eigenen Willen bezüglich des Lebens und Sterbens abbilden. Ein Beratungsgespräch beim Arzt ist dringend zu empfehlen. Zudem sollte die PV regelmässig überprüft und angepasst werden.

In der Bestattungsverfügung regeln Sie all Ihre Wünsche nach dem Tod.
Es kann für Hinterbliebene sehr entlastend sein, wenn Wünsche klar sind und einiges bereits vorbereitet ist. Eine grosse Entlastung kann aber nur schon sein, zuhause alle Akten und Dokumente schön geordnet und aufgeräumt zu haben – einen Ordner mit Bank- und Versicherungsunterlagen, Zusammenstellung von aktuellen Abonnementen, eine Liste mit Passwörtern, eine aktuelle Adressliste, usw.

Wenn Sie eine Familie oder enge Angehörige haben

Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Liebsten mit Ihren Wünschen und Vorstellung im Vorfeld zu konfrontieren und seien Sie dabei auch offen für die Bedürfnisse Ihrer Angehörigen.
Denn vergessen Sie nicht – mit allen Entscheidungen, die Sie über Ihren Tod hinaus treffen, müssen Ihre Angehörigen leben können.

Wenn Sie alleinstehend sind und keine engen Angehörigen haben

Hier ist es wichtig, dass Ihre letzten Wünsche vor allem für Sie allein stimmen. Damit diese Wünsche auch umgesetzt werden können, ist es wichtig, sie schriftlich festzuhalten.

Möchten Sie Ihre Erben finanziell nicht mit den Bestattungskosten belasten? Wir empfehlen Ihnen hierfür auf Ihren Namen ein Sperrkonto zu errichten und die zu erwartenden Bestattungskosten dort einzahlen. Nach dem Tod können dann alle Rechnungen über dieses Konto bezahlt werden. Als Alternative gibt es sogenannte Vorsorgestiftungen – diese bergen aber auch gewisse Risiken. Wir beraten Sie gerne.
  • Bei den persönlichen Akten (Aufbewahrungsort den Angehörigen mitteilen!
  • Bei den nächsten Angehörigen, Verwandten, Nachbaren, Bekannten
  • Willensvollstreckerin/Notar
  • Einwohnergemeinde (besonders bei Alleinstehenden Menschen sinnvoll)

Im Testament regeln Sie, wer was erbt. Das Testament muss handschriftlich, datiert und unterschrieben sein. Sie können ein Testament auch notariell beglaubigen lassen oder bei einem Notariat einen Erbvertrag erstellen lassen.
Wichtig: Ein Testament wird erst später eröffnet – daher niemals im gleichen Couvert wie die Bestattungsverfügung aufbewahren!

Es gibt viele Menschen, die nichts oder nicht alles regeln. Das muss überhaupt nicht falsch sein, wenn Sie mit den folgenden Punkten einverstanden sind:

  • Keine Patientenverfügung
    Angehörige oder Ärzte entscheiden z.B. über lebenserhaltende Massnahmen.
  • Kein Vorsorgeauftrag
    Die KESB überprüft erst enge Angehörige und erstellt dann gegebenenfalls eine behördliche Beistandschaft, meist durch den Sozialdienst der Einwohnergemeinde.
  • Keine Bestattungsverfügung
    Die Angehörigen entscheiden vollumfänglich über die Bestattung.
  • Kein Testament/Erbvertrag
    Es gilt die gesetzliche Erbteilung.
  • Kein digitaler Nachlass
    Ist nichts geregelt, keine Passwörter oder Zugangsdaten auffindbar, kann es sein, dass Online-Konten wie Mailadressen, Profile in sozialen Medien, usw. jahrelang weiterbestehen. Man lebt – sozusagen – im Internet weiter.

Merkblatt: Vorsorgethemen

Die einfache Bestattungsverfügung